AGB für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für die von der Duru Consulting GmbH –im Folgenden „Unternehmerin“- angebotenen Dienstleistungen in Form von Coaching, Marketing und Vertrieb gegenüber dem Unternehmer – im Folgenden „Kunde“. Sie sind Bestandteil aller Verträge. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Unternehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Unternehmerin bietet ihre Agenturdienstleistung im Bereich Marketing und Vertrieb an. Hierbei sollen insbesondere Coachings im Bereich Performance Marketing unter Hinzuziehung von Social Media angeboten werden. Ziel ist dem Kunden beizubringen, wie er Neukunden für sein Unternehmen gewinnt. Hierbei erfolgt zunächst eine Analyse der Situation des Kunden. Üblicherweise findet das Coaching überwiegend in Form der Videopräsentation statt, da die Teilnahme aus ganz Deutschland und dem Ausland gewährleistet werden soll.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote in Form der Coaching Module der Unternehmerin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Unternehmerin. Dies gilt auch dann, wenn die Kontaktaufnahme/Vertragsanbahnung online oder telefonisch erfolgt und dort bereits die wesentlichen Vertragsparameter besprochen werden. Die Unternehmerin kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
§ 3 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
3.1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die vom Kunden gebuchte Dienstleistung, die sich aus den einzelnen Coaching-Modulen ergibt. Inhalt und Beschaffenheit und Umfang ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Modul. Die Unternehmerin erbringt die Leistung nach ordnungsgemäßen Grundsätzen. Der Vertragsgegenstand kann, je nach vereinbartem Modul, über eine unterschiedliche Laufzeit erbracht werden.
3.2. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung der Unternehmerin, sonst das Angebot/Coaching Modul der Unternehmerin. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren haben oder die Unternehmerin sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Unternehmerin.
3.3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der Unternehmerin.
§ 4 Rechte des Kunden
4.1. An den Dienstleistungsergebnissen, die die Unternehmerin im Rahmen des Vertrages erbracht und an den Kunden übergeben hat, räumt sie dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, diese für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks auf Dauer zu nutzen. Im Übrigen bleiben alle Rechte bei der Unternehmerin.
4.2. Verwertungshandlungen der von dem Kunden erlangten Kenntnisse oder die Weitergabe von der Unternehmerin erhaltener Unterlagen sind dem Kunden grundsätzlich untersagt es sei denn die Unternehmerin hat ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
4.3. Vertragsgegenstände, Unterlagen und Testprogramme, die dem Kunden vor oder nach dem Vertragsschluss zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Unternehmerin. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Unternehmerin nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind nach § 11 geheim zu halten.
§ 5 Leistungszeit & Leistungsort
5.1. Die Leistungen der Unternehmerin werden zu den mit dem Kunden vereinbarten Konditionen, insbesondere an dem vereinbarten Termin erbracht. Dabei bestimmt die Unternehmerin die Art und Weise der Leistungserbringung.
5.2. Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Unternehmerin.
5.3. Die mit der Durchführung der Dienstleistung befassten Mitarbeiter der Unternehmerin werden von dieser ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung durch bestimmte Mitarbeiter. Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch qualifiziertes Personal.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
6.1. Der Kunde bucht bei der Unternehmerin grundsätzlich einzelne Coaching Module, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Diese haben unterschiedliche Laufzeiten von 2 bis 26 Wochen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
6.2. Der Vertag wird für die vom Kunden vereinbarte Laufzeit geschlossen und kann von ihm mit einer Frist von 2 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Beide Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen.
6.3. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Vergütung & Zahlung
7.1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Durchführung der Veranstaltung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Nach diesem Zeitpunkt befindet sich der Kunde automatisch in Verzug.
7.2. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt die jeweilige Preisliste der Coaching Module.
7.3. Die Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.4. Der Kunde kann nur mit von der Unternehmerin schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
7.5. Dem Kunden wird die Möglichkeit der Zahlung in Raten eingeräumt. Der Ratenzahlungsplan ist abhängig vom jeweiligen Coaching Modul und diesem zu entnehmen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
7.6. Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Unternehmerin ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des jeweils vereinbarten Betrages durch den Kunden.
§ 8 Leistungsstörung
8.1. Wird die Leistung auf Grund eines Verschuldens durch die Unternehmerin nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, ist sie verpflichtet, die Leistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Verpflichtung besteht soweit nichts anderes vereinbart ist nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf einer Woche nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistung rügt.
8.2. Hat die Unternehmerin eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten und gelingt ihr die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist aus von ihr zu vertretenen Gründen nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3. Im Falle einer Kündigung nach Ziffer 9.2. hat die Unternehmerin Anspruch auf die Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
8.4. Hat die Unternehmerin die nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, wird sie dem Kunden im Rahmen der Möglichkeiten die vertragsgemäße Erbringung anbieten.
§ 9 Haftung
9.1. Die Unternehmerin leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a.) Die Unternehmerin haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit b.)Bei einfach fahrlässiger Verletzung insbesondere einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Unternehmerin in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
9.2. Der Unternehmerin bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.
9.3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht soweit die Unternehmerin etwas arglistig verschwiegen hat sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.
§ 10 Verjährung
10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben im Übrigen unberührt bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Unternehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist, Garantie oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zum Beispiel Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
11.2. Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
11.3. Die Unternehmerin verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Unternehmerin darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
§ 12 Schulungen / Coaching
12.1. Schulungen erfolgen bei der Unternehmerin oder Online über ein Online-Portal.
12.2 Die Unternehmerin kann einen Termin aus wichtigem Grund absagen. Sie wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
§ 13 Schluss
13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Die Einhaltung der Schriftform ist Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder EMail.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten und Gleichgestellten der Sitz der Unternehmerin
13.3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Unternehmerin nach Wahl der Unternehmerin Lemgo/Detmold.